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73-02 BML, Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

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Detail­informationen

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  • Merkblätter und Unterlagen
    • Natürliche und juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften, die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
  • Gefördert

    werden bauliche und technische Investitionen einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und immateriellen Vorleistungen (Planungs-, Beratungs- und Projektstudienkosten) in folgenden Sektoren:

    • Ackerkulturen (Getreide inkl. Mais, Ölsaaten und Eiweißpflanzen), Saat- und Pflanzgut, Ölkürbis, sonstige Öl- und Faserpflanzen sowie Heil- und Gewürzpflanzen sowie Futterpflanzen (auch in Form von Pellets)
    • Obst, Gemüse, Kartoffeln
    • Wein
    • Milch und Milchprodukte
    • Lebendvieh
    • Fleisch
    • Geflügel und Eier
    • Biererzeugung (nur für KMU)

    Nicht förderfähige Sektoren:

    • Stärke-, Zucker- und Backwaren, Imkerei- und Fischereierzeugnisse
    • Gefördert werden Klein- und Mittelunternehmen (KMU, max. 250 Mitarbeitende und Jahresumsatz max. EUR 50 Mio. bzw. Bilanzsumme max. EUR 43 Mio.), in themenspezifischen Calls auch Großunternehmen.
    • Das Projekt trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung oder langfristigen Wertsicherung landwirtschaftlicher Produkte bei.
    • Das Vorhaben bedeutet eine finanzielle Herausforderung.
    • Bei Projekten landwirtschaftlicher Betriebe ist ein Zukauf an landwirtschaftlicher Rohware von mind. 20 % von anderen landwirtschaftlichen Betrieben erforderlich.
    • Das Projekt muss die Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung von unter Anhang I des Vertrags fallenden landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Fischereierzeugnisse, betreffen.
    • Die Mindestinvestitionssumme beträgt EUR 400.000.


  • Jedes Projekt, welches die Fördervoraussetzungen erfüllt und damit grundsätzlich förderfähig ist, wird zusätzlich anhand von Auswahlkriterien beurteilt und bepunktet. Alle Projekte, die zumindest die Mindestpunkteanzahl erreichen, werden – soweit das für das Auswahlverfahren vorgesehene Förderbudget ausreicht – ausgewählt. 

    Die Projekte werden in diesem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt (siehe Auswahlkriterien)

  • Zuschuss von 10% bis 30% der förderbaren Kosten, max. jedoch EUR 1 Mio.

    Der Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten beträgt:

    • 10% als Basisförderung, zusätzlich
      • 4% bei besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung des Projekts
      • 3% bei besonders hohem Innovationsgehalt
      • 6% bei besonderer Berücksichtigung von Klima, Umwelt, Tiergerechtigkeit und Ressourcenverbrauch
      • 5% bei besonderer strategischen Bedeutung des Projekts für das Unternehmen
      • 2% bei „Bio-Projekten“ (Rohstoffeinsatz mit einem Bio-Anteil von über 50%)
      • Der Zuschuss kann mit einem aws erp-Kredit und einer aws-Garantie (bei gewerblichen Betrieben) kombiniert werden.
      • Nicht förderfähig (u.a):
        • Kosten für den Erwerb von Grund und Boden bzw. damit im Zusammenhang stehende Kosten 
        • Personalkosten
        • Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter
        • Maschinen und Geräte, die üblicherweise in der Landwirtschaft genutzt werden.
        • Projekte im Einzelhandels- und Gastronomiebereich.
    • Die Förderung wird über die AWS unter https://foerdermanager.aws.at/#/ abgewickelt.

Kontakte

  • Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH

    -

    vve@aws.at

    Rechte Wienzeile 225, 1120 Wien

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

 

Kontakt

DFP-Hotline 050 3151 99  (bei Menüansage Taste 5)

dfp@ama.gv.at

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