73-02 BML, Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
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- Natürliche und juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften, die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
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Gefördert
werden bauliche und technische Investitionen einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und immateriellen Vorleistungen (Planungs-, Beratungs- und Projektstudienkosten) in folgenden Sektoren:
- Ackerkulturen (Getreide inkl. Mais, Ölsaaten und Eiweißpflanzen), Saat- und Pflanzgut, Ölkürbis, sonstige Öl- und Faserpflanzen sowie Heil- und Gewürzpflanzen sowie Futterpflanzen (auch in Form von Pellets)
- Obst, Gemüse, Kartoffeln
- Wein
- Milch und Milchprodukte
- Lebendvieh
- Fleisch
- Geflügel und Eier
- Biererzeugung (nur für KMU)
Nicht förderfähige Sektoren:
- Stärke-, Zucker- und Backwaren, Imkerei- und Fischereierzeugnisse
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- Gefördert werden Klein- und Mittelunternehmen (KMU, max. 250 Mitarbeitende und Jahresumsatz max. EUR 50 Mio. bzw. Bilanzsumme max. EUR 43 Mio.), in themenspezifischen Calls auch Großunternehmen.
- Das Projekt trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung oder langfristigen Wertsicherung landwirtschaftlicher Produkte bei.
- Das Vorhaben bedeutet eine finanzielle Herausforderung.
- Bei Projekten landwirtschaftlicher Betriebe ist ein Zukauf an landwirtschaftlicher Rohware von mind. 20 % von anderen landwirtschaftlichen Betrieben erforderlich.
- Das Projekt muss die Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung von unter Anhang I des Vertrags fallenden landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Fischereierzeugnisse, betreffen.
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt EUR 400.000.
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Jedes Projekt, welches die Fördervoraussetzungen erfüllt und damit grundsätzlich förderfähig ist, wird zusätzlich anhand von Auswahlkriterien beurteilt und bepunktet. Alle Projekte, die zumindest die Mindestpunkteanzahl erreichen, werden – soweit das für das Auswahlverfahren vorgesehene Förderbudget ausreicht – ausgewählt.
Die Projekte werden in diesem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt (siehe Auswahlkriterien)
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Zuschuss von 10% bis 30% der förderbaren Kosten, max. jedoch EUR 1 Mio.
Der Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten beträgt:
- 10% als Basisförderung, zusätzlich
- 4% bei besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung des Projekts
- 3% bei besonders hohem Innovationsgehalt
- 6% bei besonderer Berücksichtigung von Klima, Umwelt, Tiergerechtigkeit und Ressourcenverbrauch
- 5% bei besonderer strategischen Bedeutung des Projekts für das Unternehmen
- 2% bei „Bio-Projekten“ (Rohstoffeinsatz mit einem Bio-Anteil von über 50%)
- 10% als Basisförderung, zusätzlich
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- Der Zuschuss kann mit einem aws erp-Kredit und einer aws-Garantie (bei gewerblichen Betrieben) kombiniert werden.
- Nicht förderfähig (u.a):
- Kosten für den Erwerb von Grund und Boden bzw. damit im Zusammenhang stehende Kosten
- Personalkosten
- Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Maschinen und Geräte, die üblicherweise in der Landwirtschaft genutzt werden.
- Projekte im Einzelhandels- und Gastronomiebereich.
- Die Förderung wird über die AWS unter https://foerdermanager.aws.at/#/ abgewickelt.
Kontakte
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Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH