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73-06-BML Investitionen in ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos – Verbesserung Wasserhaushalt

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    • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und deren Zusammenschlüsse
    • Sonstige förderwerbende Personen, insbesondere Agrargemeinschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften, Personenvereinigungen auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages gemäß ABGB.
  • Investitionen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes durch Mulden, Gräben, Rückhaltebecken und Geländegestaltungen zur Erhöhung des Wasser- und Sedimentrückhalts, zur Verbesserung der Abflusssituation im landwirtschaftlichen Einzugsgebiet

    • Vorliegen der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß WRG 1959 idgF. sowie von allenfalls weiteren erforderlichen Bewilligungen, insbesondere der naturschutzrechtlichen Bewilligung.
  • Förderanträge können laufend über die Website „www.eama.at“ bei der AMA eingebracht werden.
    Die Projekte werden in diesem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Die Unterlage zu den Auswahlverfahren und Auswahlkriterien ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-rechtliche-grundlagen#18723.

  • Die Förderung wird als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten in der Höhe von 80% gewährt.
    Kosten für den Erwerb bzw. Aufbringung von Grund und Boden können zur Gänze berücksichtigt werden, sofern die Maßnahme im öffentlichen Interesse aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder des Hochwasserschutzes erfolgt und dadurch Flächen aus der Produktion genommen werden.

  • Der Zeitraum, innerhalb dessen ein beantragtes und genehmigtes Projekt umzusetzen ist, kann bis zu drei Jahre betragen. Der Durchführungszeitraum beginnt mit der Antragstellung. Es kann jedoch auch ein späterer Start des Projekts beantragt und genehmigt werden.
    Vor der Antragstellung geleistete Anzahlungen für Leistungen, die im Durchführungszeitraum erbracht werden, Planungs- und Beratungskosten und weitere Vorleistungen für investive Projekte sind bis zu sechs Monate vor dem Einreichdatum förderfähig.

Kontakte

  • Amt der Kärntner Landesregierung/Abteilung 10

    Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum

    abt10.dfp@ktn.gv.at

    Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

  • Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abteilung Va

    Landwirtschaft und ländlicher Raum

    landwirtschaft@vorarlberg.at

    Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

  • Landwirtschaftskammer Wien

    Stabstelle Förderungen

    foerderung@lk-wien.at

    Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien

  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

    10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

    abteilung10@stmk.gv.at

    Ragnitzstraße 193, 8047 Graz

  • Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408

    Ländliche Entwicklung

    laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at

    Bundesstraße 6, 5071 Wals

  • Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9

    Abt. 9, Hauptreferat EU-Förderwesen

    post.a9-foerderwesen@bgld.gv.at

    Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

  • Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Agrarwirtschaft

    Abteilung Agrarwirtschaft

    agrarwirtschaft@tirol.gv.at

    Innrain 1, 6020 Innsbruck

  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung WA3

    Wasserbau

    post.wa3@noel.gv.at

    Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

  • Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft (AG 6)

    Gruppe Ländliche Neuordnung/Agrarbehörde (AG 6)

    lfw.post@ooe.gv.at

    Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

 

Kontakt

DFP-Hotline 050 3151 99  (bei Menüansage Taste 5)

dfp@ama.gv.at

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