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73-08-BML Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

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Detail­informationen

  • Das Wichtigste im Überblick
  • Aufrufe und Fristen
  • Merkblätter und Unterlagen
    • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
    • Mitglieder eines Haushalts von landwirtschaftlichen Betrieben
    • Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe, auch mit Dritten (insb. Gewerbebetrieben).
    • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe werden bei ihren Bemühungen unterstützt, durch Diversifizierungstätigkeiten ein außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen zu lukrieren. 
    • Ebenfalls unterstützt werden Mitglieder landwirtschaftlicher Haushalte sowie Kooperationen bei der Entfaltung wirtschaftlicher Tätigkeiten im ländlichen Raum mit Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb. 

    Gefördert werden bauliche und technische Investitionen einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung in folgenden Bereichen: 

    • Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung (z.B. Urlaub am Bauernhof, Buschenschenken)
    • Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten (z.B. Hofläden, Verarbeitungsraum)
    • Aktivitäten im kommunalen, sozialen und sonstigen (Dienstleistungs-)Bereichen (z.B. Green Care, Kompostierungsanlangen) 
    • sonstige oder neue Diversifizierungsformen (z.B. Traditionelle Handwerkstätigkeiten, landwirtschaftliche Projekte in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie).
    • Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung, Einheitswertzuschlag: Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues, die weniger als 3 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, haben den Nachweis eines diesbezüglichen Einheitswertes oder Einheitswertzuschlages zu erbringen. 
      • Mitglieder eines Haushalts landwirtschaftlicher Betriebe: Der landwirtschaftliche Betrieb, auf den sich das Mitglied bezieht, muss das oben genannte Kriterium erfüllen.
    • Der Bezug des Projekts zum landwirtschaftlichen Betrieb muss gegeben sein, beispielsweise durch die Heranziehung von landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren, Betriebsmitteln, durch Kooperationen mit einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben oder durch den Standort (z.B. Hofverband).
    • Ein Diversifizierungskonzept, welches die Ausgangsituation, Ziele, positive Wirtschaftlichkeit sowie Finanzierbarkeit des Projekts zeigt, ist vorzulegen.
    • Es werden nur Projekte gefördert, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen oder die erst auf Grund der getätigten Investition erstmals ein der Gewerbeordnung unterliegendes Ausmaß erreichen
      • Ausnahme: gilt nicht für Projekte der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten sowie landwirtschaftlicher Tourismus
    • Förderanträge können laufend eingebracht werden
    • Jedes Projekt, welches die Fördervoraussetzungen erfüllt und damit grundsätzlich förderfähig ist, wird zusätzlich anhand von Auswahlkriterien beurteilt und bepunktet. Alle Projekte, die zumindest die Mindestpunkteanzahl erreichen, werden – soweit das für das Auswahlverfahren vorgesehene Förderbudget ausreicht – ausgewählt. 
    • Die Projekte werden in diesem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt.
    • Die Mindestpunkteanzahl beträgt 8 Punkte, von maximal 20 Punkten.
    Auswahlkriterium
    Punkte

    Betriebswirtschaftliches Potenzial
    Einzelbetriebliches Projekt
    Potenzial der Steigerung des Einkommens (in %) im angesprochenen Diversifizierungszweig
    zwischen Ausgangs- und Zieljahr
    Projekt eines Zusammenschlusses: potenzieller Zusatzumsatz (in EUR) der Kooperation

    Maximal 3

    Potenzial hinsichtlich Arbeitsplatzwirksamkeit

    Maximal 3 

    Grad der Neuheit des Projektes

    Maximal 3 

    Innovation 

    Maximal 2 

    Strategische Bedeutung

    Maximal 2 

    Qualifikation für den Diversifizierungszweig

    Maximal 2 

    Ressourcenverbrauch

    Maximal 3

    Qualitätssicherungssystem

    Maximal 2

    Weitere Informationen und eine Beschreibung der Kriterien sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023 - 2027“ (siehe Informationsportal zu Sektor- und Projektmaßnahmen www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-rechtliche-grundlagen#18723) angeführt.

    • Zuschuss im Ausmaß von 25 % der förderfähigen Investitionskosten; 30 % für Investitionen zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen.
    • Für einzelbetriebliche Projekte steht ein Kontingent an förderfähigen Kosten von EUR 400.000 je Betrieb für die gesamte Förderperiode zur Verfügung
    • Für Projekte von Zusammenschlüssen steht ein Kontingent an förderfähigen Kosten EUR 400.000 je Projekt zur Verfügung.
    • Untergrenze: Das Projekt muss mindestens EUR 15.000 förderfähigen Kosten aufweisen, um gefördert werden zu können.
    • Bei baulichen und technischen Maßnahmen sind alle behördlichen Genehmigungen vorzulegen.
    • Soweit erforderlich muss die die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung (Gewerbeberechtigung) gegeben sein und vorgelegt werden
      • für Projekte in den Bereichen Pflege und Betreuung, Pädagogik, Therapie sowie Soziale Arbeit sind darüber hinaus Kooperationsstrukturen, gegebenenfalls mit anerkannten sozialen Einrichtungen, nachzuweisen, es sei denn, die förderwerbende Person selbst oder Mitglieder des landwirtschaftlichen Haushalts verfügen über entsprechende Qualifikationen.
    • Für Projekte im Bereich landwirtschaftlicher Tourismus werden maximal 22 Betten gefördert. Die 22-Betten-Grenze ergibt sich aus den bereits am Betrieb vorhandenen fixen Betten und den zusätzlich geplanten fixen Betten. 
    • Zusammenschlüsse ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GsbR z.B. ARGE) müssen einen schriftlichen Kooperationsvertrag vorlegen, welcher auf Dauer, mindestens aber für fünf Jahre, angelegt sein muss. 
    • Es wird nur die Anschaffung von neuwertigen Maschinen und Geräten gefördert. 

    Nicht förderfähig (u.a):

    • Die Abrechnung von Eigenleistungen mit Ausnahme von eigenem Bauholz
    • Kosten für den Erwerb von Grund und Boden bzw. damit im Zusammenhang stehende Kosten 
    • Investitionen 
      • in den Neubau von Gebäuden,
      • in technische Anlagen oder Maschinen, 
      • und die Einrichtung und Ausstattung neu errichteter Gebäude,

    die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden

    • Investitionen in die Energie- und Wärmebereitstellung 
    • Die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die üblicherweise in der Landwirtschaft genutzt werden.
    • Es wird empfohlen das Diversifizierungskonzept mit Hilfe der Berater:innen der Landwirtschaftskammern zu erstellen. Die Landwirtschaftskammern verfügen über ein eigenes an die Förderung angepasstes Kalkulationstool („LK-Tool Betriebskonzept Diversifizierung“).
    • Weitere Details sind in der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen des BML sowie im Merkblatt (enthält auch Beispiele) zur Maßnahme dargelegt.

Kontakte

  • Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9

    Abt. 9, Hauptreferat EU-Förderwesen

    post.a9-foerderwesen@bgld.gv.at

    Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

  • Amt der Kärntner Landesregierung/Abteilung 10

    Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum

    abt10.dfp@ktn.gv.at

    Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

  • Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft (AG3)

    Abteilung Land- und Forstwirtschaft

    lfw.Post@ooe.gv.at

    Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

  • Landwirtschaftskammer Burgenland

    Servicestelle Förderung

    foerderung@lk-bgld.at

    Esterházystraße 15, 7000 Eisenstadt

  • Landwirtschaftskammer Steiermark

    Ländliche Entwicklung

    foerderung@lk-stmk.at

    Hamerlinggasse 3, 8010 Graz

  • Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abteilung Va

    Landwirtschaft und ländlicher Raum

    landwirtschaft@vorarlberg.at

    Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

  • Landwirtschaftskammer Wien

    Stabstelle Förderungen

    foerderung@lk-wien.at

    Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien

  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF3

    Landwirtschaftsförderung

    post.lf3@noel.gv.at

    Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

  • Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408

    Ländliche Entwicklung

    laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at

    Bundesstraße 6, 5071 Wals

  • Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Agrarwirtschaft

    Abteilung Agrarwirtschaft

    agrarwirtschaft@tirol.gv.at

    Innrain 1, 6020 Innsbruck

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

 

Kontakt

DFP-Hotline 050 3151 99  (bei Menüansage Taste 5)

dfp@ama.gv.at

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