47-00 Operationelles Programm / Erzeugerorganisation Obst & Gemüse
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Gefördert werden ausschließlich Erzeugerorganisationen (EO), die gemäß der VO 1308/2013 in Verbindung mit Kapitel I Abschnitt 2 und 3 der Durchführungsverordnung 891/2017 sowie der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung anerkannt sind.
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Liste der förderbaren Maßnahmen (8. Kapitel GSP-AV)
- Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage
- Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität
- Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen
- Verbesserung der Vermarktung
- Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
- Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
- Bündelung des Angebots
- Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse
- Ökologische/biologische Erzeugung
- Integrierter Landbau
- Bodenerhaltung
- Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität
- Energieeinsparung (inkl. Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien
- Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten
- Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser
- Verringerung des Pestizideinsatzes
- Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
- Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
- Verringerung von Emissionen
- Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich
- Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren
- Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung
- Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung
- Ernteversicherung
- Krisenkommunikation
- Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen
Eine genaue Beschreibung der Maßnahmen und der darin förderbaren Fördergegenstände entnehmen Sie bitte der GSP-Anwendungsverordnung.
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Voraussetzung für eine Genehmigung eines Operationellen Programms (OP) ist jedenfalls die Anerkennung als EO sowie die Einrichtung eines Betriebsfonds zur Finanzierung des OP. Dieser Betriebsfonds beträgt max. 8,2 % bzw.9,2 % des Wertes der vermarkteten Erzeugnisse (WvE) der Erzeugerorganisation. Zusätzlich sind allgemeine und für einzelne Maßnahmen spezifische Förderungsvorraussetzung einzuhalten. Eine genauerer Beschreibung der einzelnen Voraussetzungen entnehmen Sie der GSP-Anwendungsverordnung.
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Höhe der Förderung
Die Beihilfe beträgt je Maßnahme grundsätzlich 50 % der förderfähigen Ausgaben. Unter gewissen Bedingungen kann der Fördersatz auf einen höheren Prozentsatz angehoben werden. Die Förderung ist in Summe jedoch mit 4,1 % bzw 4,6% des WvE gedeckelt. Welche Voraussetzung für eine erhöhte Förderung von 4,6 % notwendig sind, entnehmen Sie der GSP-Anwendungsverordnung.
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Einreichfrist Antrag:
- Die Einreichung eines OP-Antrages bzw. Jahresänderungsantrages hat jährlich bis 15. September zu erfolgen.
Einreichfrist Teilzahlungen/Endzahlung:
- Teilzahlungsanträge sind für erfolgte Zahlungen des vorangegangenen Quartals jeweils ab 01. April, 01. Juli, 01. Oktober innerhalb eines Monats zu stellen.
- Endzahlungsanträge sind bis zum 15. Februar. des dem OP-Jahr nachfolgenden Kalenderjahres zu stellen.
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Wie muss der OP-Antrag eingereicht werden?
Die Mehrjahres OP-Anträge müssen über die DFP eingereicht werden. Eine Einreichung über die analogen Formulare ist nicht möglich. Die JAP-Anträge sind weiterhin über die analogen Formulare einzureichen.
Wie funktioniert die Antragstellung für Mehrjahres OP?
Der Bereich „Merkblätter und Unterlagen“ enthält ein spezifisches Handbuch für die OP-Antragstellung im Bereich Obst und Gemüse. Zusätzlich sind im horizontalen Register "Allgemeine Informationen / Allgemeine Informationsblätter und DFP Handbuch" ein allgemeines Handbuch für die DFP, sowie Erklärvideos zu finden.
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Die Antragsstellung für ab 2025 beginnende Mehrjahres-OP ist in der DFP ab sofort möglich. Die Einreichung eines JAP-Antrages erfolgt weiterhin auf Basis der Formulare im Bereich "Merkblätter und Unterlagen".
Kontakte
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Agrarmarkt Austria / Marktmaßnahmen