55-03 Netzwerkstelle Biene Österreich
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Eine bundesweite tätige Organisation, die die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- und landesweit tätigen Organisationen repräsentiert.
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Eine Förderung hat ausschließlich für operative Tätigkeiten zur konkreten Durchführung oder Umsetzung der Fördergegenstände zur Maßnahme „Netzwerkstelle Biene Österreich“ gemäß GAP-Strategieplan zu erfolgen.
Allgemeine Verwaltungskosten oder allgemeine Personalausgaben der förderwerbenden Person sind von der operativen Tätigkeit im Rahmen der Maßnahme „Netzwerkstelle Biene Österreich“ strikt zu trennen und nachweislich getrennt auszuweisen.
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Die Förderungsanträge sind in den einzelnen Maßnahmen in der Reihenfolge ihres Einlangens zu bearbeiten. Diesbezüglich sowie bei in der SRL Imkereiförderung 2023 - 2027 festgelegten Fallfristen ist das Datum des Einlaufstempels der Zahlstelle maßgeblich.
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Der Zuschuss für Sach- und Personalkosten wird, soweit nicht eine Abrechnung mit Pauschalbeträgen erfolgt, auf Basis tatsächlich getätigter förderfähige Ausgaben berechnet und ist
- soweit nicht bei der entsprechenden Maßnahme eine konkrete Festlegung des Zuschusses erfolgt
- mit maximal 90 % der anrechenbaren Kosten begrenzt.
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Förderfähige Kosten für externe Dienstleistungen dürfen maximal bis zu € 150/Stunde und 1.200/Tag und Person anerkannt werden. In diesen Beträgen sind keine Reisekosten enthalten (Punkt 6.4.2 SRL Imkereiförderung 2023 - 2027).
Kontakte
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Agrarmarkt Austria / Marktbeihilfen