77-05-BML-UMSETZUNG LEADER - Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
-
- Juristische Personen
- Eingetragene Personengesellschaften und Personenvereinigungen
- Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen
- Natürliche Personen
-
- Projekte, die zur Umsetzung der in den Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) beschriebene Ziele der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) beitragen, können gefördert werden.
- Diese Ziele sind thematisch gegliedert in
- Ziel 1: Steigerung der Wertschöpfung: in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft, Gewerbe, Kleine und mittlere Unternehmen, Einpersonenunternehmen, Handwerk
- Ziel 2: Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes: Natur- und Ökosysteme, Kultur, Bioökonomie: Land-und Forstwirtschaft, sonstige biogene Abfälle, Reststoffe und Nebenprodukte; Kreislaufwirtschaft
- Ziel 3: Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen: Daseinsvorsorge wie z. B. Dienstleistungen, Nahversorgung; Regionales Lernen und Beteiligungskultur (wie beispielsweise Lokale Agenda 21 Prozesse); Soziale Innovation
- Ziel 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel: Energie: Endenergieverbrauch, erneuerbare Energie; Treibhausgas-/CO2 Einsparung; Nachhaltige Mobilität; Land- und Forstwirtschaft; Wohnen; Dienstleistungen
- Ziel 5: Umsetzung des CLLD -Multifondsansatzes im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) - IBW/EFRE & JTF -Programm im Bundesland Tirol. Dieses Ziel betrifft nur die LAG des Bundeslandes Tirol
- Welche Ziele genau von der räumlich zuständigen LAG angesprochen werden ist der jeweiligen LES zu entnehmen.
- Gefördert werden Projekte zur LES-Umsetzung auf lokaler Ebene, nationale Kooperationsprojekte bei Beteiligung von mindestens 2 LAG aus Österreich und transnationale Kooperationsprojekte mit Beteiligung von mindestens einer LAG aus Österreich und mindestens 1 LAG aus einem anderen Staat.
-
- Das Projekt muss einen Beitrag zur Umsetzung der LES der zuständigen LAG leisten.
- Das Projekt muss innerhalb eines LEADER-Gebiets verwirklicht werden oder der LEADER Region zu Gute kommen.
-
- Förderanträge können Aufrufverfahren in der räumlich zuständigen LAG eingebracht werden.
- Die Auswahl der Projekte erfolgt im Projektauswahlgremium der LAG auf Basis der in der betreffenden LES festgelegten Projektauswahlkriterien.
-
- Zuschuss zu den förderfähigen Personal-, Sach- und Investitionskosten
- Der Pauschalsatz von 15% für die durch den Einsatz des Personals entstehenden indirekten Kosten (Personalgemeinkosten) kann NICHT angewendet werden.
- Die genauen Fördersätze sind in den jeweiligen LES definiert und meist unterschiedlich nach Projektkategorien (beispielsweis nicht oder direkt Einkommen schaffende Projekte) und Themen.
- Die Fördersätze in den LES betragen maximal 80%. Für produktive Investitionen beträgt der maximale Fördersatz bis zu 65 % und für absatzfördernde Aktivitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel bis zu 70 %.
- Für transnationale LEADER-Kooperationsprojekte im Bereich Kultur ist bei Erfüllen gewisser kulturspezifischer Voraussetzungen ein Top up von 20% Punkten (max. 32.000€) möglich.
-
- In der Maßnahme LEADER setzen die LAG die Ziele ihrer für die Region erstellten LES mit Projekten um.
- Jede LAG verfügt über ein professionelles LAG-Management. Das LAG-Management kann bereits in einem frühen Stadium der Projektplanung beratend unterstützen, abschätzen ob ein Projekt zur LES passt und zu deren Zielerreichung beiträgt sowie gegebenenfalls auch in der Projektentwicklung Hilfestellung leisten.
-
- Es wird dringend empfohlen, möglichst bald mit dem LAG-Management der zuständigen LEADER Region Kontakt aufzunehmen und ein Beratungsgespräch zu suchen, sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen ein LEADER Projekt einzureichen.
- Die Liste der LAG finden sie unter "Förderungen / Fristen" bei "Alle Organisationseinheiten"
- Weitere Details sind in der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen des BML sowie im Merkblatt (enthält auch Beispiele) zur Maßnahme dargelegt.
Kontakte
-
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft (AG3)
-
Amt der Kärntner Landesregierung/Abteilung 10
Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
-
Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abteilung Va
-
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF3
-
Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408
-
Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9
-
Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 17
Referat Landesplanung und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz
-
Amt der Tiroler Landesregierung/Gruppe Umwelt, Raumordnung und Verkehr/Landesentwicklung