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01.12.2025

NEU: Formblatt Vergabe und Informationen zum Bundesvergaberecht

Im Bereich „Formblatt Vergabe und Informationen zum Bundesvergaberecht“ wurden neue Unterlagen zur Verfügung gestellt.  Die Dokumente sind unter folgendem Link abrufbar: https://dfp.ama.at/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch/#18729

Das Formblatt Vergabe und die Ausfüllanleitung wurden überarbeitet und das Informationsblatt zum Vergaberecht – Sachlicher Anwendungsbereich neu hinzugefügt. 

Hinsichtlich der Dokumentation von Auftragsvergaben im „Formblatt Vergabe“ gelten für Förderanträge, die ihren ersten Zahlungsantrag einreichen, ab sofort folgende Vorgaben:

  • Wenn der Auftraggeber seine Vergaben über eine Vergabeplattform abwickelt und dokumentiert, müssen künftig die Informationen zu Direktvergaben > 10.000 EUR trotzdem in den Spalten I bis T im Formblatt erfasst werden. Die Spalte „Doku in Vergabeplatt-form (ANKÖ, Lieferanzeiger etc.)“ entfällt künftig.
  • Statt der „Anzahl der Unternehmen, die aufgefordert wurden“ und „Anzahl der Unternehmen, die Angebote/Preisauskünfte gelegt haben“ sind künftig die Namen der Unternehmen zu erfassen.
  • Es muss dokumentiert werden, ob es Hinweise auf einen Interessenskonflikt gibt (Spalte M). Die Abfrage „Gibt es Hinweise auf einen Interessenkonflikt?“ wurde daher aufgenommen und ist zu befüllen.
  • Es muss dokumentiert werden, ob es Hinweise auf ein grenzüberschreitendes Interesse gibt (Spalte N).
  • Der Bereich „Dokumentation der Vergabeschritte für die Direktvergabe ohne und mit vorheriger Bekanntmachung > 10.000 EUR“ ist künftig bei Direktvergaben ohne und mit vorheriger Bekanntmachung ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 EUR zu befüllen.

 

Wesentliche Neuerungen:

    • Direktvergaben bis inkl. EUR 10.000,00 müssen nicht mehr im Formblatt Vergabe erfasst werden

Ausnahmen: 

    • Die Gesamtprojektkosten liegen über der aktuellen Direktvergabeschwelle von netto EUR 143.000 EUR.
    • Direktvergaben unter EUR 10.000 gehören zu einem übergeordneten Los/Gewerk. Zur korrekten Summenbildung sind entweder auch die Direktvergaben < EUR 10.000 im Abschnitt 2 zu erfassen oder diese in einer Summenzeile zusammenzufassen.
    • Die Bewilligende Stelle schreibt vor, dass auch Direktvergaben unter EUR 10.000 im Formblatt Vergabe zu dokumentieren sind.

Aktuelle News

  • 02.12.2025
    NEU: Informationsblatt Publizität - Version 5

  • 10.09.2025
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