Informationsblatt Publizität Version 6
Das Informationsblatt Publizität wurde adaptiert und steht nun in der Version 6 zur Verfügung. https://dfp.ama.at/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch/#18729
Die Änderungen betreffen die Punkte 2.1 (Sektorbereich) und 3.1 (Projektförderungen). Es wurde jeweils ein Hinweis zur Anbringung eines Förderhinweises (Förderlogoleiste) auf offiziellen Internetseiten und offiziellen Social-Media-Kanälen ergänzt:
Ad 2.1 (Sektorbereich): […] Im Hinblick auf die Einhaltung der Publizitätsverpflichtungen ist auf jene Stelle abzustellen, welche die Förderung erhält (dies muss nicht zwangsläufig die bzw. der Endbegünstigte sein). Es ist daher nicht auf die Endbegünstigten oder Teilnehmer:innen abzustellen, sondern auf die antragstellende(n) förderwerbende(n) Person(en) […]
Ad 3.1 (Projektförderungen): […] Im Hinblick auf die Einhaltung der Publizitätsverpflichtungen ist auf jene Stelle abzustellen, welche die Förderung erhält (dies muss nicht zwangsläufig die bzw. der Endbegünstigte sein). Es ist daher nicht auf die Endbegünstigten oder Teilnehmer:innen abzustellen, sondern auf die antragstellende(n) förderwerbende(n) Person(en). Das bedeutet im Falle eines Kooperationsprojektes (beispielsweise einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GesbR), dass jede Kooperationspartnerin bzw. jeder Kooperationspartner, die bzw. der Fördermittel erhält, unter die Publizitätsverplichtung fällt […]