08.01.2026
Neue Versionen der Informationsblätter Kostenplausibilisierung, Vorschusszahlungen, Sanktionen aufgrund 5. Änderung GSP-AV
Die 5. Änderung der GAP-Strategieplan Anwendungsverordnung wurde am 2. Jänner 2026 (BGBl. II Nr. 1/2026) ausgegeben und bringt eine Anpassung folgender Informationsblätter mit sich:
- Kostenplausibilisierung (Version 5)
- Vorschusszahlungen (Version 3) und
- verwaltungsrechtlichen Sanktionen (Version 3)
Ad Kostenplausibilisierung
- Ausweitung der Kostenplausibilisierung mit dem Zahlungsantrag auf die Sektormaßnahmen 58-03 und 58-04
- Erhöhung der Indexierung der Personalkosten als auch der Investitions- und Sachkosten von 2 % auf nunmehr 3 %.
Ad Vorschusszahlungen
- Der Vorschuss wird einmalig gewährt und nicht sofort mit Auszahlungen gegengerechnet, d.h. es muss nicht neuerlich um einen Vorschuss angesucht werden.
- In besonderen Fällen sind Vorschusszahlungen über 150.000 € zulässig.
Ad Sanktionen
- Bei Verstößen gegen die Bekanntgabe von meldepflichtigen Veranstaltungen wird eine standardisierte Sanktion vorgesehen.
- Es wurden einige Sanktionsbestimmungen im Sektorbereich Wein angepasst.
Link zu den Informationsblättern: https://dfp.ama.at/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch/#18729
Link zur 5. Änderung der GSP-AV sowie zu den Erläuterungen (einerseits zur 5. Änderung und andererseits auch in konsolidierter Fassung): https://dfp.ama.at/allgemeine-informationen/allgemeine-rechtliche-grundlagen/#18723