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08.01.2026

Neue Versionen der Informationsblätter Kostenplausibilisierung, Vorschusszahlungen, Sanktionen aufgrund 5. Änderung GSP-AV

Die 5. Änderung der GAP-Strategieplan Anwendungsverordnung wurde am 2. Jänner 2026 (BGBl. II Nr. 1/2026) ausgegeben und bringt eine Anpassung folgender Informationsblätter mit sich:

  • Kostenplausibilisierung (Version 5)
  • Vorschusszahlungen (Version 3) und 
  • verwaltungsrechtlichen Sanktionen (Version 3)

Ad Kostenplausibilisierung

  • Ausweitung der Kostenplausibilisierung mit dem Zahlungsantrag auf die Sektormaßnahmen 58-03 und 58-04
  • Erhöhung der Indexierung der Personalkosten als auch der Investitions- und Sachkosten von 2 % auf nunmehr 3 %.

Ad Vorschusszahlungen

  • Der Vorschuss wird einmalig gewährt und nicht sofort mit Auszahlungen gegengerechnet, d.h. es muss nicht neuerlich um einen Vorschuss angesucht werden.
  • In besonderen Fällen sind Vorschusszahlungen über 150.000 € zulässig.

Ad Sanktionen

  • Bei Verstößen gegen die Bekanntgabe von meldepflichtigen Veranstaltungen wird eine standardisierte Sanktion vorgesehen.
  • Es wurden einige Sanktionsbestimmungen im Sektorbereich Wein angepasst. 

Link zu den Informationsblättern: https://dfp.ama.at/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch/#18729 
Link zur 5. Änderung der GSP-AV sowie zu den Erläuterungen (einerseits zur 5. Änderung und andererseits auch in konsolidierter Fassung): https://dfp.ama.at/allgemeine-informationen/allgemeine-rechtliche-grundlagen/#18723 

 

Aktuelle News

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    NEU: 6. Änderung der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen in Kraft

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