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73-06-BML Investitionen in ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos - ökologische Agrarinfrastruktur

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Detail­informationen

  • Das Wichtigste im Überblick
  • Aufrufe und Fristen
  • Merkblätter und Unterlagen
    • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und deren Zusammenschlüsse
    • Sonstige förderwerbende Personen, insbesondere Agrargemeinschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften, Personenvereinigungen auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages gemäß ABGB.
  • Ingenieurmäßig geplante ökologische Agrarinfrastruktur, insbesondere Biotopverbundsysteme (einschließlich der erforderlichen Begleitarbeiten wie Planung und Vermessung – sofern nicht von Amts wegen getragen) im Hinblick auf Erosionsschutz, Bodenschutz, Wasserrückhalt, Gewässerschutz, Agrarökologie, Landschaftsgestaltung Klimawandelanpassung, etc. mittels:

    a.    Erwerb bzw. Aufbringung von Grund und Boden für die ökologische Agrarinfrastruktur
    b.    Bau, Ausgestaltung, ingenieurbiologische Maßnahmen (Bodenschutzanlagen, dezentraler Wasserrückhalt und sonstige wasserbauliche               ökologische Maßnahmen, Bepflanzungen etc.)

    • Die zu fördernden Anlagen müssen ingenieurmäßig geplant und in den Bodenreformverfahren mitverankert sein (z. B. im Plan der Gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen oder als Annex zum Verfahren etc.).
    • Vorliegen aller erforderlichen Bewilligungen
  • Förderanträge können laufend über die Website „www.eama.at“ bei der AMA eingebracht werden.
    Die Projekte werden in diesem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Die Unterlage zu den Auswahlverfahren und Auswahlkriterien ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-rechtliche-grundlagen#18723.

  • Die Förderung wird als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten in der Höhe von 90% gewährt.
    Kosten für den Erwerb bzw. Aufbringung von Grund und Boden können zur Gänze berücksichtigt werden, sofern die Maßnahme im öffentlichen Interesse aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder des Hochwasserschutzes erfolgt und dadurch Flächen aus der Produktion genommen werden.

  • Der Zeitraum, innerhalb dessen ein beantragtes und genehmigtes Projekt umzusetzen ist, kann bis zu drei Jahre betragen. Der Durchführungszeitraum beginnt mit der Antragstellung. Es kann jedoch auch ein späterer Start des Projekts beantragt und genehmigt werden.
    Vor der Antragstellung geleistete Anzahlungen für Leistungen, die im Durchführungszeitraum erbracht werden, Planungs- und Beratungskosten und weitere Vorleistungen für investive Projekte sind bis zu sechs Monate vor dem Einreichdatum förderfähig.

Kontakte

  • Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde/Abteilung Landentwicklung

    Landentwicklung

    post.abb-gw@noel.gv.at

    Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

  • Landwirtschaftskammer Wien

    Stabstelle Förderungen

    foerderung@lk-wien.at

    Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien

  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

    10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

    abteilung10@stmk.gv.at

    Ragnitzstraße 193, 8047 Graz

  • Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408

    Ländliche Entwicklung

    laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at

    Bundesstraße 6, 5071 Wals

  • Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9

    Abt. 9, Hauptreferat EU-Förderwesen

    post.a9-foerderwesen@bgld.gv.at

    Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

  • Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Agrarwirtschaft

    Abteilung Agrarwirtschaft

    agrarwirtschaft@tirol.gv.at

    Innrain 1, 6020 Innsbruck

  • Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft (AG 6)

    Gruppe Ländliche Neuordnung/Agrarbehörde (AG 6)

    lfw.post@ooe.gv.at

    Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

  • Amt der Kärntner Landesregierung/Abteilung 10

    Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum

    abt10.dfp@ktn.gv.at

    Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

 

Kontakt

DFP-Hotline 050 3151 99  (bei Menüansage Taste 5)

dfp@ama.gv.at

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