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73-11-OOE Investitionen in soziale Dienstleistungen

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Detail­informationen

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Ziel der Fördermaßnahme 73-11 ist die Verbesserung von qualitätsvollen, flexiblen und dezentralen Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten. 

Unterstützt werden Investitionen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (vorranging die Schaffung von Betreuungsangeboten für unter Dreijährige), Einrichtungen für die Pflege, für Menschen in besonderen Notlagen, für die psychosoziale, sozialpsychiatrische und psychiatrische Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Einrichtungen für soziale Dienstleistungen sollen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben beitragen.

    • Gebietskörperschaften
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • Gemeinnützig tätige juristische Personen
    • Schaffung, Verbesserung oder Erweiterung von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (für Kinder von 0-6 Jahren) einschließlich bedarfsgerechter Adaptierung und (Innen-)Ausstattung.
    • Schaffung, Verbesserung oder Erweiterung von Einrichtungen der Pflege und Betreuung (z. B. Tageszentren) einschließlich bedarfsgerechte Adaptierung und (Innen-) Ausstattung. 
    • Schaffung, Verbesserung oder Erweiterung von psychosozialen, sozialpsychiatrischen sowie psychiatrischen Einrichtungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
    • Schaffung, Verbesserung oder Erweiterung von Einrichtungen und Wohnbauten, die der Deckung des Betreuungs- und Wohnbedarfs von Menschen in besonderen Notlagen (etwa Frauen, Kinder, Jugendliche, Familien, ältere Menschen, Flüchtlinge/Vertriebene) dienen.
    • Investitionen zur Schaffung und Verbesserung von mobilen Diensten sowie Hol-, Bring- und Servicedienste.
    • Das Projekt wird im ländlichen Gebiet umgesetzt
    • Es handelt sich nicht um eine Investition in eine große Infrastruktur. Die Gesamtkosten einer Investition in einem der Fördergegenstände dürfen 5 Mio. Euro nicht übersteigen.
    • Förderanträge können bei der bewilligenden Stelle über die Website www.eama.at erst dann eingereicht werden, nachdem die Bewilligende Stelle über die Website www.eama.at einen Aufruf kundgemacht hat.
    • Die Auswahl der Projekte übernimmt ein beratendes Gremium unter Vorsitz des Landes. In diesem Gremium sollen Vertreter:innen der Verwaltung und der Zivilgesellschaft, unter anderem Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen, auf Basis eines transparenten und nachvollziehbaren Bewertungsverfahrens eine Rangliste der Projekte des jeweiligen Auswahlverfahrens erstellen.
    • Informationen zu Auswahlkriterien und Auswahlverfahren im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027“.
    • Förderfähige Kosten sind materielle und immaterielle Investitionen und Planungs- und Beratungskosten, die in direktem Zusammenhang mit der Investition stehen.
    • Der Fördersatz beträgt einheitlich 65% der förderfähigen Kosten.  
    • Bei Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudes: Es sind der Standard „Niedrigstenergiegebäude“ nach Art. 12 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (BGBl. II Nr. 251/2009 i.d.g.F.) sowie die landesrechtlichen Vorgaben gemäß Bauordnung (OIB-RL 6) einzuhalten. Die Erfüllung dieser Standards ist im Rahmen der Endabrechnung von der zuständigen Baubehörde zu bestätigen.
    • Nicht förderfähige Kosten sind:
      • Sach- und Personalkosten in Zusammenhang mit der Investition
      • Unbare Eigenleistung
    • Weitere Details finden Sie:
      • im Merkblatt zur Fördermaßnahme „Investitionen in Soziale Dienstleistungen“ (73-11)
      • in der Sonderrichtlinie (SRL) des Landes Oberösterreich zur Umsetzung EU/Land-finanzierten Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027
      • im technischen Leitfaden für die Förderantragstellung, dem sogenannten DFP-Handbuch
      • in den Informationsblättern zu wichtigen inhaltlichen Fragestellungen in Bezug auf die Förderantragstellung 
  • Zuständigkeit: 

    Für Fördergesgenstand 1:  Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/GEFT

    Für Fördergegenstände 2, 4 und 5: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Soziales

    Für Fördergegenstand 3: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abt. Gesundheit, Oö. Gesundheitsfonds

Kontakt

  • Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Soziales

    Abteilung Soziales

    so.post@ooe.gv.at

    Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

  • Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abt. Gesundheit, Oö. Gesundheitsfonds

    Oö. Gesundheitsfonds

    ges.post@ooe.gv.at

    Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

  • Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/GEFT

    GEFT - Gruppe Objektförderung

    geft.post@ooe.gv.at

    Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

 

Kontakt

DFP-Hotline 050 3151 99  (bei Menüansage Taste 5)

dfp@ama.gv.at

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