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55-07 Angewandte Forschung und Innovation in der Imkerei

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Detail­informationen

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  • Eine bundesweit tätige Organisation, die die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- und landesweit tätigen Organisationen repräsentiert.

  • Der Hauptfokus liegt im Bereich der angewandten Forschung, welcher für die Praxis wertvolle und umsetzbare Resultate und Erkenntnisse liefert. Es werden Projekte in der angewandten Forschung unterstützt. Dies sollte Forschungs- und Innovationsprojekte in den Bereichen Betriebsmanagement, Produktentwicklung, Produktqualität, Bienengesundheit oder auch Verbesserung der Nahrungsquellen der Bienen umfassen.

    Zu den förderfähigen Kosten zählen Personal- und Sachkosten (z.B. Personalaufwand der Forschungseinrichtung für das Forschungsprojekt, Material- und Probekosten für Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprojektes), Investitionskosten (spezifisch notwendige Investitionskosten für das Forschungsprojekt, welche jedoch von der Kostenhöhe im Gesamtforschungsprojekt von untergeordneter Bedeutung sind).

  • Forschungs- oder Innovationsprojekte sind vom BMLUK in fachlicher Hinsicht zu genehmigen. Die Aufgaben der Zahlstelle gemäß Punkt 10.1.3 (SRL Imkereiförderung 2023-2027) bleiben, mit Ausnahme der Plausibilität der Kosten bei Forschungsprojekten, davon unberührt. In den Fällen einer beantragten Ausnahme im Sinne des Punktes 10.2.3, Unterpunkt 5 (SRL Imkereiförderung 2023-2027), hat die Genehmigung auch die Entscheidung zu enthalten, ob eine Ausnahme im Sinne dieses Punktes gewährt wird.

    Der Inhalt von Forschungsprojekten sowie die Berichte (Zwischenberichte, Endberichte) sind im DAFNE-Format zu gestalten. 

    Als maßnahmenspezifische persönliche Fördervoraussetzung gilt die Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind.

  • Für angewandte Forschung und Innovation werden 90 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

  • Nach Abschluss des Imkereijahres ist dem BMLUK ein Zwischenbericht oder Endbericht des Forschungs- oder Innovationsprojektes in einer Langfassung und einer publikationsgeeigneten Kurzfassung in digitaler Form vorzulegen, es sei denn in der fachlichen Projektgenehmigung wird eine andere Vorgangsweise festgelegt.

Kontakte

  • Agrarmarkt Austria / Marktbeihilfen

    Referat 11, Tel.: 050 3151-0

    imkereifoerderung@ama.gv.at

    Dresdner Strasse 70, A-1200 Wien

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

 

Kontakt

DFP-Hotline 050 3151 99  (bei Menüansage Taste 5)

dfp@ama.gv.at

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