55-08 Kommunikation, Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse, Marktbeobachtung
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Eine bundesweit tätige Organisation, die die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- und landesweit tätigen Organisationen repräsentiert.
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Nach Abschluss des Imkereijahres ist dem BMLUK und der Zahlstelle ein Zwischenbericht oder Endbericht über die erhobenen Daten in schriftlicher und digitaler Form vorzulegen.
Endberichte hinsichtlich Marktbeobachtungsmaßnahmen haben zumindest die im Anhang V Punkt 5 (Formular A.5.) und Punkt 6 (Formular A.6.) der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 aufgeführten Informationen zu enthalten.
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Die Förderungsanträge sind in den einzelnen Maßnahmen in der Reihenfolge ihres Einlangens zu bearbeiten. Diesbezüglich sowie bei in der SRL Imkereiförderung 2023 - 2027 festgelegten Fallfristen ist das Datum des Einlaufstempels der Zahlstelle maßgeblich.
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Der Zuschuss für Sach- und Personalkosten wird auf Basis tatsächlicher getätigter förderfähiger Ausgaben mit einem Fördersatz von 100% bis in einer Höhe von max. € 15.000,-- berechnet.
Kontakte
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Agrarmarkt Austria / Marktbeihilfen