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21.08.2024

Verlängerung der Antragsfrist für pauschale Teilauszahlungen in der Maßnahme 73-01-BML - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

In der Fördermaßnahme 73-01-BML Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung gibt es die Möglichkeit eine pauschale Teilauszahlung zu beantragen, sofern die Investitionen zumindest teilweise umgesetzt sind und die Genehmigung des Förderantrags vorliegt.

 Dazu müssen Sie den Umsetzungsfortschritt entsprechend nachweisen, z. B. mittels Fotodokumentation. Die Rechnungs- und Zahlungsbelege zu den bereits (teilweise) umgesetzten Projektteilen müssen Sie dann mit dem ersten regulären Zahlungsantrag vorlegen.

 Die pauschale Teilauszahlung beträgt maximal 50 % des Förderbetrags, der auf den bereits umgesetzten Projektteil (Aktivität) entfällt, jedoch max. 150.000 EUR. Sie wird dann auf den Auszahlungsbetrag des ersten Zahlungsantrags angerechnet. Sollten Sie nicht die erforderlichen Rechnungs- und Zahlungsbelege im ersten Zahlungsantrag vorlegen, muss die pauschale Teilauszahlung wieder zurückgefordert werden.

 Die Antragsfrist für diese Teilauszahlungen wird nun auf den 31.10.2024 erweitert.

 Unter folgendem Link wird Ihnen das Zahlungsantragsformular für die Beantragung der pauschalen Teilauszahlung zur Verfügung gestellt: https://www.ama.at/dfp/downloads/zahlungsantrag-pauschale-tz

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