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47-00 Operationelles Programm / Erzeugerorganisation Obst & Gemüse

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  • Das Wichtigste im Überblick

Detail­informationen

  • Das Wichtigste im Überblick
  • Merkblätter und Unterlagen
  • Gefördert werden ausschließlich Erzeugerorganisationen (EO), die gemäß der VO 1308/2013 in Verbindung mit Kapitel I Abschnitt 2 und 3 der Durchführungsverordnung 891/2017 sowie der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung anerkannt sind.

  • Liste der förderbaren Maßnahmen (8. Kapitel GSP-AV)

    • Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage
    • Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität
    • Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen
    • Verbesserung der Vermarktung
    • Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
    • Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
    • Bündelung des Angebots
    • Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse
    • Ökologische/biologische Erzeugung
    • Integrierter Landbau
    • Bodenerhaltung
    • Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität
    • Energieeinsparung (inkl. Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien
    • Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten
    • Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser
    • Verringerung des Pestizideinsatzes
    • Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
    • Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
    • Verringerung von Emissionen
    • Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich
    • Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren
    • Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung
    • Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung
    • Ernteversicherung
    • Krisenkommunikation
    • Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen 

    Eine genaue Beschreibung der Maßnahmen und der darin förderbaren Fördergegenstände entnehmen Sie bitte der GSP-Anwendungsverordnung.

  • Voraussetzung für eine Genehmigung eines Operationellen Programms (OP) ist jedenfalls die Anerkennung als EO sowie die Einrichtung eines Betriebsfonds zur Finanzierung des OP. Dieser Betriebsfonds beträgt max. 8,2 % bzw.9,2 % des Wertes der vermarkteten Erzeugnisse (WvE) der Erzeugerorganisation. Zusätzlich sind allgemeine und für einzelne Maßnahmen spezifische Förderungsvorraussetzung einzuhalten.  Eine genauerer Beschreibung der einzelnen Voraussetzungen entnehmen Sie der GSP-Anwendungsverordnung.

  • Höhe der Förderung

    Die Beihilfe beträgt je Maßnahme grundsätzlich 50 % der förderfähigen Ausgaben. Unter gewissen Bedingungen kann der Fördersatz auf einen höheren Prozentsatz angehoben werden. Die Förderung ist in Summe jedoch mit 4,1 % bzw 4,6% des WvE gedeckelt. Welche Voraussetzung für eine erhöhte Förderung von 4,6 % notwendig sind, entnehmen Sie der GSP-Anwendungsverordnung.

  • Einreichfrist Antrag:

    • Die Einreichung eines OP-Antrages bzw. Jahresänderungsantrages hat jährlich bis 15. September zu erfolgen. 

    Einreichfrist Teilzahlungen/Endzahlung:

    • Teilzahlungsanträge sind für erfolgte Zahlungen des vorangegangenen Quartals jeweils ab 01. April, 01. Juli, 01. Oktober innerhalb eines Monats zu stellen. 
    • Endzahlungsanträge sind bis zum 15. Februar. des dem OP-Jahr nachfolgenden Kalenderjahres zu stellen.
  • Wie muss der OP-Antrag eingereicht werden?

    Die Mehrjahres OP-Anträge müssen über die DFP eingereicht werden. Eine Einreichung über die analogen Formulare ist nicht möglich. Die JAP-Anträge sind weiterhin über die analogen Formulare einzureichen. 

    Wie funktioniert die Antragstellung für Mehrjahres OP? 

    Der Bereich „Merkblätter und Unterlagen“ enthält ein spezifisches Handbuch für die OP-Antragstellung im Bereich Obst und Gemüse. Zusätzlich sind im horizontalen Register "Allgemeine Informationen / Allgemeine Informationsblätter und DFP Handbuch" ein allgemeines Handbuch für die DFP, sowie Erklärvideos zu finden. 

  • Die Antragsstellung für ab 2025 beginnende Mehrjahres-OP ist in der DFP ab sofort möglich. Die Einreichung eines JAP-Antrages erfolgt weiterhin auf Basis der Formulare im Bereich "Merkblätter und Unterlagen".

Kontakte

  • Agrarmarkt Austria / Marktmaßnahmen

    Referat 10, Tel.: 050 3151-0

    erzeugerorganisationen@ama.gv.at

    Dresdner Strasse 70, A-1200 Wien

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

 

Kontakt

DFP-Hotline 050 3151 99  (bei Menüansage Taste 5)

dfp@ama.gv.at

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